Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein ebenso traditionsreiches wie komplexes Rechtsgebiet, das zahlreiche Einzelgesetze umfasst. Die wachsende Bedeutung der Materie spiegelt sich wider in der 2008 erfolgten Einführung einer Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Zu unseren Tätigkeiten auf diesem Gebiet gehören vor allem die Beratung zu Themen des Bankvertragsrechts, des Kreditsicherungsrechts sowie des Kapitalmarkt- und Wertpapierhandelsrechts. Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch institutionelle Investoren, Finanzdienstleistungsunternehmen und Banken.

Unsere Expertise sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Gesellschaftsrecht ermöglicht uns auch Aktiengesellschaften auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts zu begleiten, etwa wenn ihnen vorgeworfen wird, undifferenzierte Informationen im Rahmen von Kapitalerhöhungen und Aktienemissionen oder Kapitalmarktinformationen zu verbreiten.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören insbesondere:

  • die Gestaltung, Überprüfung und Optimierung von Kreditverträgen
  • die Beratung von Kreditsicherungsgebenden, z. B. in Insolvenzverfahren
  • die ordentliche und außerordentliche Beendigung von Kreditverträgen z. B. durch Widerruf
  • die Beratung bei der Verwertung von Kreditsicherheiten und Akkreditiven
  • die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Finanzanlagen (Investmentfonds AIF, OGAW), Immobilien, Wertpapieren, Beteiligungen, SWAP- Geschäften
  • die Betreuung im Ombudsmann- und Schiedsverfahren

Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Markus Lehmkühler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Marius Schick
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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