Arbeitgeberstrafrecht

Arbeitgeberstrafrecht

Strafrecht und Kapitalstrafrecht

Unter dem Begriff Arbeitgeberstrafrecht definiert man die im Strafrecht normierten Straftaten im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, wie beispielsweise das Vorenthalten und die Veruntreuung von Arbeitsentgelt, arbeitsschutzspezifische Fragestellungen im Strafgesetzbuch bei Vorwürfen der fahrlässigen Tötung/Körperverletzung am Arbeitsplatz und auch die arbeitsstrafrechtliche Compliance.

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