Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in den Bereichen Unternehmensgründung, Restrukturierung und Nachfolgeregelung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Einspruchsverfahren vor der Finanzverwaltung und in gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht.
Wir beraten und vertreten Sie:
- bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung
- im Rahmen von Betriebsprüfungen
- bei Haftungsbescheiden
- im Einspruchsverfahren
- in finanzgerichtlichen Klageverfahren
Auch gegenüber der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind wir an Ihrer Seite und verteidigen Sie im Steuerstrafverfahren.
Das Steuerstrafverfahren sollte nicht getrennt von dem Steuerverfahren verteidigt werden. Nicht nur strafprozessuales Know-how ist hier gefragt, sondern ebenfalls profundes Wissen im Steuerrecht.
Steuerhinterziehung kann nicht nur vorsätzlich, sondern auch fahrlässig begangen werden (z. B. durch die verspätete Abgabe falscher oder unvollständiger Steuerklärungen). Durch eine strafbefreiende Selbstanzeige kann unter engen Voraussetzungen Straffreiheit erlangt werden.
In steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Sie:
- von der strafrechtlichen Präventivberatung und Selbstanzeige
- über die Beratung bei Durchsuchungs- und Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung
- bis hin zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Patric Schmidt-Gellings
Steuerberater
Markus Lehmkühler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Yvonne Gallus
Rechtsanwältin