Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht,  Markenrecht, Designrecht)

Der Gewerbliche Rechtsschutz mag nicht zu den klassischen, allgemein bekannten Rechtsgebieten zählen, dennoch ist die Bedeutung dieses Bereichs in den letzten Jahrzehnten erheblich gewachsen. Es geht dabei um den rechtlichen Schutz geistiger Leistungen im Wirtschaftsleben und um die Sicherung eines fairen Wettbewerbs.

Unter den Begriff Gewerblicher Rechtsschutz fallen die gewerblichen Schutzrechte (Immaterialgüterrecht) – wie etwa das Markengesetz oder das Designgesetz – sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Teilgebiet des Wettbewerbsrechtes.

Für diesbezügliche Fragen finden Sie in unserer Kanzlei einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner.

Unlauterer Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zielt auf die Sicherung eines fairen Wettbewerbs ab und erfüllt damit eine wichtige Funktion innerhalb unserer Wirtschaftsordnung. Immer wieder sehen sich Unternehmen mit Abmahnungen wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens konfrontiert. Hier gilt es zunächst zu klären, ob das beanstandete Verhalten im geschäftlichen Verkehr tatsächlich „unlauter“ und damit wettbewerbswidrig ist. Selbst in den Fällen, in denen eine Abmahnung im Grundsatz berechtigt ist, tritt häufig das Problem der viel zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die vorschnelle Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung kann in finanzieller Hinsicht schmerzliche Folgen haben. Daher ist es dringend angezeigt, sich im Fall einer Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens juristischen Beistand zu suchen.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Verteidigung gegen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
  • Vorgehen gegen unlauteres Verhalten der Mitbewerber_innen
  • Vermeidung von Wettbewerbsverstößen

Markenrecht und Designrecht

Ein Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz bildet der Schutz von Kennzeichen. Zu diesen werden vor allem Marken, aber auch Unternehmenskennzeichen und Namen gerechnet. Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Belangen des Kennzeichenrechts, etwa beim Schutz eines Kennzeichens, einem Vorgehen gegen die Verletzung Ihres bereits geschützten Kennzeichens oder wenn Ihnen selbst vorgeworfen wird, die Kennzeichenrechte anderer verletzt zu haben.

Das Designrecht schützt ein Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster hinsichtlich seiner ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form). Dieser Schutz kann sowohl für die zweidimensionale als auch für die dreidimensionale Erscheinung eines Erzeugnisses gelten.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie ein neues Design entwickelt haben und es schützen lassen wollen. Auch wenn Sie sich gegen die Verletzung Ihres bereits geschützten Designs zur Wehr setzen möchten oder wenn Sie selbst wegen angeblicher Verletzung eines fremden Designs abgemahnt worden sind, stehen wir an Ihrer Seite.

Wir beraten und vertreten Sie:

  • bei der Anmeldung von Marken und Designs
  • im Fall von Marken- und Designverletzungen
  • wenn Maßnahmen zum Schutz vor Produktfälschungen und -nachahmungen notwendig sind
  • wenn Sie gegen Produktfälschungen und -nachahmungen vorgehen wollen
  • wenn Sie sich gegen Abmahnungen im Marken- und Designrecht wehren wollen

Selbstverständlich beraten wir Sie auch präventiv. So überprüfen wir, ob Ihr geschäftliches Auftreten etwa im Rahmen Ihrer Internetpräsenz Anlass zu berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Mitbewerber_innen oder entsprechend legitimierte Dritte geben könnte. Auch wenn Sie selbst aktiv gegen Mitbewerber_innen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens vorgehen möchten, helfen wir Ihnen mit unserer Expertise weiter.

Ansprechpartner

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.

Andreas Felten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Nach oben scrollen