Insolvenzrecht und Sanierungsrecht

lnsolvenzrecht und Sanierungsrecht

Das Insolvenzrecht ist ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir greifen dabei auf eine langjährige Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und der Insolvenzberatung zurück. Unsere Fachanwältinnen und die Fachanwälte, die regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt werden, stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Krise von Unternehmen, deren Sanierung und Restrukturierung zur Verfügung. Im Fokus steht dabei die Beratung von Gesellschafter_innen und Organen von in die Krise geratenen Unternehmen zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.

Wir vertreten Sie auch als Insolvenzschuldner_innen oder Vertreter_innen eines insolventen Unternehmens gegenüber Kreditgebenden, dem Insolvenzgericht und den Insolvenzverwaltern_innen. Wir bieten Ihnen sachkundige Begleitung während des gesamten Insolvenzverfahrens, geben individuelle Handlungsempfehlungen und unterstützen Sie bei der Erarbeitung bzw. Umsetzung geeigneter Sanierungskonzepte.

Ferner bieten wir Gläubigern_innen und betroffenen Dritten kompetente Beratung und Vertretung. Häufig wirkt sich die Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson auch auf Geschäftspartner_innen und Dritte aus, die sich einer Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter_innen ausgesetzt sehen. Da sich die Anfechtungszeiträume auf bis zu zehn Jahre erstrecken, ist dies mitunter existenzbedrohend. Wir prüfen etwaige Anfechtungsansprüche und stehen Ihnen bei deren Abwehr (außergerichtlich und während des Gerichtsverfahrens) fachkundig zur Seite. Gleiches gilt für die Abwehr von Haftungsansprüchen, denen Sie sich beispielsweise als Geschäftsleiter_in eines insolventen Unternehmens ausgesetzt sehen.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben Sie als Gläubiger_in die Möglichkeit, Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Forderungsanmeldung und prüfen die Sach- und Rechtslage. Es lohnt sich dabei auszuloten, ob Sie Ihre Forderung aus dem Rechtsgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herleiten können, da eine solche festgestellte Forderung nicht der Restschuldbefreiung unterliegt.

Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Markus Lehmkühler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Henning May
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Marius Schick
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Laura Josten
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sebastian Harder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Tobias Nöthe
Rechtsanwalt

Ulf Schwarz
Rechtsanwalt

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