Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber_innen als auch Arbeitnehmer_innen sowie dem Betriebsratangehörige auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Diese umfassende Vertretung ermöglicht es uns, strategisch zielgerichtet die für Sie individuell bestmögliche Lösung zu finden und effizient umzusetzen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit, die außergerichtliche Vertretung sowie die Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber_innen

Wir beraten Sie in allen für Sie relevanten Bereichen des Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Gestaltung von Arbeitsverträgen wie auch Dienstverträgen der Geschäftsführer_innen und Vorständen sowie Verträge mit im Außendienst Arbeitenden.

Wir unterstützen Sie bei Auseinandersetzungen um:

  • Abmahnungen
  • Versetzungen, Kündigungen
  • Be- und Entfristung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Zeugnisse
  • Wettbewerbsverbote

Unsere Expertise erstreckt sich darüber hinaus auf:

  • Gestaltung und Optimierung von Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen
  • Personalvertretungsrecht und Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebsvereinbarungen und Betriebsveränderungen
  • (Umstrukturierungen, Outsourcing, Betriebsschließungen, Sozialplan etc.)
  • Betriebsübergang gemäß § 613a BGB, Erwerberkonzepte

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer_innen

Als Arbeitnehmer_in stehen Sie unter besonderem gesetzlichem Schutz. Bei arbeitsrechtlichen Problemen und Konflikten empfiehlt es sich dennoch, frühzeitig anwaltliche Beratung und Vertretung zu suchen, um Ihre Interessen wirkungsvoll wahren zu können.

Wir unterstützen Sie bei Auseinandersetzungen um:

  • Abmahnungen
  • Versetzungen, Kündigungen
  • Be- und Entfristung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Zeugnisse
  • Wettbewerbsverbote

Arbeitsrecht für dem Betriebsrat / dem Personalrat Angehörige

Als Interessensvertreter der Arbeitnehmer_innen wacht der Betriebsrat / Personalrat über die Einhaltung der Arbeitnehmer_innenschutzrechte. Bei Konflikten in diesem Bereich, denen häufig emotionale Befindlichkeiten zugrunde liegen, kann eine professionelle, anwaltliche Beratung und Vertretung entscheidend zu einer sach- und interessengerechten Lösung beitragen.

Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mareike Arns LL.M. (Bristol)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Tobias Nöthe
Rechtsanwalt

Yvonne Gallus
Rechtsanwältin

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