lnsolvenzarbeitsrecht

lnsolvenzarbeitsrecht

Das Insolvenzarbeitsrecht weist in prozessualer und in materieller Hinsicht einige arbeitsrechtliche Besonderheiten auf, die sowohl von Insolvenzverwaltern/Insolvenzverwalterinnen, Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen als auch von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend beachtet werden müssen. Neben der arbeitsrechtlichen Expertise sind für die erfolgreiche rechtliche Beratung und Vertretung auch besondere Kenntnisse im Hinblick auf das Insolvenzeröffnungsverfahren sowie das Insolvenzverfahren insgesamt erforderlich.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber_innen

Wir beraten Arbeitgeber_innen insbesondere im Hinblick auf:

  • Fragen zum Betriebs- und Betriebsteilübergang
  • die ordnungsgemäße Umsetzung einer Betriebsstilllegung, Massenentlassungsanzeige etc.
  • den Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen und Freistellungen
  • die Kündigung von Betriebsvereinbarungen
  • den Abschluss und die Durchführung von Interessenausgleichen
  • die Vereinbarung und Umsetzung von Sozialplänen
  • das Institut der Transfergesellschaft

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer_innen

Als Arbeitnehmer_in stehen Sie unter besonderem gesetzlichem Schutz. Bei arbeitsrechtlichen Problemen und Konflikten empfiehlt es sich dennoch, frühzeitig anwaltliche Beratung und Vertretung zu suchen, um Ihre Interessen wirkungsvoll wahren zu können.

Wir beraten Arbeitnehmer_innen insbesondere im Hinblick auf:

  • die Beantragung und Gewährung von Insolvenzgeld
  • die Geltendmachung und Anmeldung von ausstehenden Lohnansprüchen, Urlaubsansprüchen, Sondergratifikationen etc.
  • den insolvenzrechtlichen Kündigungsschutz, die besonderen Kündigungsfristen sowie erteilte widerrufliche und unwiderrufliche Freistellungen seitens der Arbeitgeber_innen
Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mareike Arns LL.M. (Bristol)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulf Schwartz
Rechtsanwalt

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