lnsolvenzmanagement / Eigenverwaltung / StaRUG

lnsolvenz-management / Eigenverwaltung / StaRUG

Insolvenzmanagement Eigenverwaltung StaRUG

Kommt eine außergerichtliche Sanierung nicht in Betracht oder scheitern Sanierungsverhandlungen mit den Gläubigern/Gläubigerinnen, stehen wir Krisenunternehmen auch bei der Krisenbewältigung mit gerichtlicher Unterstützung als Partner zur Seite. Die Sanierung mithilfe klassischer Instrumentarien des Insolvenzrechts, insbesondere Insolvenzplänen, der Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren, ist für uns ebenso selbstverständlich wie die Nutzung der neu geschaffenen Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG. Unsere Tätigkeit schließt die vorbereitende Planung und Strukturierung der Sanierung sowie die Begleitung der Mandanten/Mandantinnen durch das gesamte Verfahren mit ein.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Einleitung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls in Eigenverwaltung oder in Form eines Schutzschirmverfahrens
  • der Erarbeitung eines Insolvenzplanes
  • der Einleitung und Durchführung eines Restrukturierungsverfahrens oder einer Sanierungsmoderation nach dem StaRUG
  • der Abwehr von zivil- oder steuerrechtlichen Ansprüchen
  • der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen gegen die Geschäftsleitung und Gesellschafter_innen von Krisenunternehmen
  • der Abwehr von Anfechtungsansprüchen
  • der Durchsetzung von Forderungen und Sicherungsrechten gegen Krisenunternehmen bzw. bei der Geltendmachung entsprechender Rechte im Insolvenzverfahren
Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Markus Lehmkühler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Henning May
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sebastian Harder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Tobias Nöthe
Rechtsanwalt

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