Anfechtung/Asset Protection
Die Insolvenzanfechtung ist eine originäre Aufgabe des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin zur Mehrung der verwalteten Insolvenzmasse. Sie räumt ihm/ihr unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein, Gläubiger_innen benachteiligende Rechtshandlungen anzugreifen und die Rückgewähr der erhaltenen Leistungen von dem/der Anfechtungsgegner_in an die Insolvenzmasse zu fordern. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger_innen bessergestellt, unentgeltliche Vermögensübertragungen an nahestehende Personen vorgenommen oder besonders wichtige Gläubiger_innen bevorzugt befriedigt werden. Letztlich gilt es zu gewährleisten, dass alle Gläubiger_innen des Insolvenzschuldners/der Insolvenzschuldnerin gleichmäßig durch Auszahlung einer einheitlichen Insolvenzquote befriedigt werden.
Die anfechtbaren Rechtshandlungen sind weit gefächert. Sie umfassen kongruente sowie inkongruente Befriedigungen, unentgeltliche Leistungen, die Tilgung von Gesellschafterdarlehen, aber auch die Gewährung von Sicherheiten.
Der Rückgewähranspruch aus Insolvenzanfechtung entsteht zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Er ist unter bestimmten Umständen an strenge Voraussetzungen geknüpft: an Zahlungsunfähigkeit, an einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz oder an die Kenntnis dieser tatbestandlichen Merkmale.
Wir unterstützen Sie insbesondere:
- bei der Prüfung von Anfechtungsvoraussetzungen, insbesondere des Zeitpunktes der Zahlungsunfähigkeit
- bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem/der Insolvenzverwalter_in
- bei der Beratung zu insolvenzfesten Vermögensverlagerungen (Asset Protection)
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Markus Lehmkühler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Henning May
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Laura Josten
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Sebastian Harder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht