Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Erbrecht und Unter­nehmens­­nachfolge

Das Erbrecht ist in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Es gehört zu den Bereichen des Rechtswesens von allgemeiner Relevanz, die ausnahmslos jeden Menschen früher oder später betreffen. Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung spiegelt sich ferner in der Statistik wider: Jedes Jahr werden in der Bundesrepublik Deutschland Vermögen in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro vererbt.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge auch unter steuerlichen Gesichtspunkten.

Unsere langjährige Tätigkeit in diesem Bereich zeigt uns immer wieder aufs Neue, dass viele der Probleme und Streitigkeiten, die nach dem Eintritt eines Erbfalls auftauchen, letztlich darauf zurückzuführen sind, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten entweder keine oder nur unzureichende Regelungen über ihre Vermögensnachfolge getroffen hat. Um Probleme nach Eintritt des Erbfalls möglichst zu vermeiden ist es sinnvoll, juristische Beratung zur Planung der Vermögensnachfolge in Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge
  • lebzeitigen Vermögensübertragungen
  • der Bestimmung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
  • der Unternehmensnachfolge
  • Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Nach dem Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie mit unserer Expertise auch bei Konflikten zwischen den Erbenden in der Erbengemeinschaft und der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Es handelt sich hierbei vor allem um:

  • die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • die Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • das Erbscheinverfahren
Ansprechpartner

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.

Andreas Felten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht







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