Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts zusammen. Im Fall des Straßenverkehrsrechtes sind dies v. a. das Verkehrszivilrecht (z. B. Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall), das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheide), das Verkehrsstrafrecht (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), das Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnis) sowie das Versicherungsrecht (Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung).

Bereits diese Aufzählung verdeutlicht die Komplexität der Materie, in der man als juristischer Laie schnell den Überblick verliert. Hinzu kommt, daß die Rechtsprechung der Gerichte uneinheitlich ist und einem ständigen Wandel unterliegt. Dies erscheint umso fataler, als wir fast alle täglich im Straßenverkehr unterwegs sind und auch völlig unverschuldet in eine Situation kommen können, in der eine kompetente anwaltliche Beratung und Begleitung nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend angezeigt ist.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf folgende Bereiche:

Verkehrsunfälle

Im Fall eines Unfallereignisses erledigen wir für Sie die gesamte Schadensabwicklung (insbesondere die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und anderen beteiligten Stellen) und setzen dabei schnell und effektiv Ihre Ansprüche durch.

Wir klären mit Ihnen auch die häufig aufkommenden Fragen:

  • Kann der Fahrzeugschaden als Reparaturschaden abgerechnet werden?
  • Muss das Fahrzeug repariert werden oder kann fiktiv auf Gutachterbasis abgerechnet werden?
  • Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder auf Entschädigung für Verdienstausfall ggfs. sogar für entgangenen Gewinn?
  • Liegt ein Haushaltsführungsschaden vor?

Bußgeldbescheide und Verkehrsstrafrecht

Gegen Bußgeldbescheide gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs. Gemäß § 67 OWiG können Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der ausstellenden Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Kontaktieren Sie uns deshalb so früh wie möglich, um gegen Bußgeldbescheide (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß etc.) adäquat vorgehen zu können.

Auch bei Trunkenheit im Verkehr und beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallsort sind wir Ihre Ansprechpartner.

Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis stellt eine einschneidende Maßnahme für die Betroffenen dar. Bei Berufsgruppen, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen sind (z.B. Berufskraftfahrer_innen), kann sich die Entziehung der Fahrerlaubnis gar existenzbedrohend auswirken.

Der Entziehung der Fahrerlaubnis muss eine gerichtliche Verurteilung nach StVG (§§ 69, 69a) zugrunde liegen. Häufig geht der Verurteilung ein Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO oder eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahmung der Fahrerlaubnis gemäß § 94 StPO voraus.

Der Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) kann durch eine Beschwerde angefochten werden. Ob dieser Weg im Einzelfall sinnvoll ist, können wir in einem Beratungsgespräch mit Ihnen klären.

Wir klären mit Ihnen auch gerne alle Fragen hinsichtlich einer „medizinisch-psychologischen Untersuchung“ (MPU).

Ansprechpartner

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.

Alexander Kindt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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