Erfolgreiche Klage in Höhe von € 65.000,00 gegen ING-DiBa wegen unberechtigter Abbuchungen

Rechtsanwalt Dr. Marius Schick von der Kanzlei Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater hat ein Anerkenntnisurteil gegen die ING-DiBa erwirkt, das zeigt, dass Bankkunden durchaus Chancen haben, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sein Mandant hatte unberechtigterweise € 65.000,00 durch Online-Banking Überweisungen verloren, die von Unbefugten initiiert waren. Die Bank hatte außergerichtlich behauptet, der Kunde hafte selbst hierfür. Im Rahmen des Klageverfahrens zeigte sich, dass es sich lohnt, gegen unberechtigte Abbuchungen vorzugehen und die eigenen Rechte zu kennen. Banken sind verpflichtet, die Sicherheit der Konten zu gewährleisten und können für unautorisierte Transaktionen haften.

Die rechtlichen Grundlagen:

1.         Vertragliche Pflichten der Bank

Banken haben vertragliche Haupt- und Nebenpflichten gegenüber ihren Kunden. Zu den Hauptpflichten gehört die ordnungsgemäße Ausführung von Überweisungen und die Sicherstellung der Kontosicherheit. Nebenpflichten umfassen Beratungs-, Aufklärungs- und Warnpflichten, insbesondere bei verdächtigen Transaktionen.

2.         Haftung der Bank

Nach § 675v BGB haftet die Bank für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, der Kunde hat grob fahrlässig gehandelt. In diesem Fall muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten.

3.         Beweislast

Die Beweislast liegt in der Regel bei der Bank, wenn es um die Autorisierung von Transaktionen geht. Der Kunde muss lediglich darlegen, dass er die fraglichen Überweisungen nicht autorisiert hat. Allerdings steht es der Bank je nach Sachlage frei, die missbräuchliche Verwendung des Online-Bankings nachzuweisen.

4.         Schadensersatzansprüche

Neben der Rückerstattung des abhandengekommenen Betrags können Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen durch die unberechtigten Überweisungen weitere Schäden entstanden sind.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich berate Sie gerne.

Dr. Marius Schick
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Nach oben scrollen