ROTTBITZE. Es ist ein Etappensieg gegen den aktuellen Eigner des „Feriencenters Rottbitze“: Das Landgericht Bonn urteilte am Freitag, das Geflecht an Unterverpachtungen, das die Alpha Ferienhaus Ltd. schuf, seit sie den Zuschlag für das Areal erhalten hatte, sei „sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig“.
Das teilte Olga Hartung-Afify, Rechtsanwältin in der Bonner Kanzlei Lehmkühler, mit. Josef Karl Cisch, Direktor der Alpha Ferienhaus, hingegen kündigte am Freitag gegenüber dem General-Anzeiger Berufung gegen das Urteil an. Weiter kommentieren wollte er es aber nicht.
Die Entscheidung beendet einen Rechtsstreit von Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, gerichtlich bestellter Zwangsverwalter des Campingplatzes, gegen die Beta Capital Ltd. als Generalpächterin sowie diverse weitere Firmen als Unterpächterinnen. Wie mehrfach berichtet, war das Areal 2014 zwangsversteigert worden. Den Zuschlag erhielt für 620 000 Euro die Alpha Ferienhaus Ltd., die diese Summe aber bis heute nicht bezahlte. Gleichwohl erwarb der Ersteigerer mit dem Zuschlag Eigentumsrechte. Bevor ein Gericht wegen Nichtzahlung der Ersteigerungssumme Sicherungsverwaltung und Zwangsverwaltung anordnen konnte, schloss die Alpha Ferienhaus Ltd. einen Unterpachtvertrag mit der Beta Ltd. und diese wiederum mit weiteren Firmen, teils mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren. Laut Hartung-Afify wurde durch Josef Karl Cisch und dessen Sohn Christian Cisch „ein Vertragskonstrukt unter Beteiligung von mindestens fünf weiteren Ltds. aufgebaut“.
Das gesamte Grundstück sei an die Beta Capital Ltd. verpachtet, die das Areal ihrerseits in Parzellengruppen an weitere Firmen und erst dann an die Endpächter als Nutzer vermietete. Es entbrannte ein Rechtsstreit, in dessen Mühlen auch die verbliebenen rund 20 Einzelpächter gerieten. An wen, so lautete eine Frage, sollten sie zahlen: an den Zwangsverwalter oder die „neuen“ Ltds.? Lehmkühler strengte eine gerichtliche Klärung an, die jetzt erfolgte, wie Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts, bestätigte. Demnach stellte das Gericht Sittenwidrigkeit fest; folglich bestehe kein Pachtverhältnis. Die Beta Capital Ltd. wurde darüber hinaus dazu verurteilt, das Grundstück an den Zwangsverwalter herauszugeben.
Hartung-Afify: „Die Kanzlei hat haushoch gewonnen.“ Das Gericht habe festgestellt, dass das Verpachtungsgeflecht „allein dem Zweck diente“, den Platz „der Verfügungsbefugnis des gerichtlich eingesetzten Zwangsverwalters zu entziehen“ und das Areal für erneute Zwangsversteigerung „praktisch wertlos zu machen“.
Durch die Gerichtsentscheidung erhöhten sich nun die Chancen für eine Neuversteigerung, die die Gläubiger beantragt haben. Die komplizierten Vertragsverhältnisse sorgten bislang dafür, dass ein neuer Eigentümer an die bestehenden Pachtverträge gebunden war. Zugleich war die Pacht durch die beteiligten Ltds. bereits im Voraus vereinnahmt. Die abschreckende Wirkung dieses Geflechts zeigte sich bei einem ersten anberaumten Versteigerungstermin im April: Es gab kein Gebot.
Was die von den beteiligten Ltds. vorgetragene angebliche Nutzungs- und die Instandsetzungsabsicht des heruntergewirtschafteten Platzes angeht, stellte das Gericht laut Hartung-Afify fest: Diese seien nicht im Geringsten erkennbar. Fazit der Kanzlei: Auch wenn die Berufung möglich sei, hoffe sie, dass „das Martyrium“ der Endpächter ende und „dem Gespann Cisch, das in der besagten Art mehrfach an anderen Orten mehr oder minder erfolgreich tätig war, endlich das Handwerk gelegt wird“. Darauf hofft auch Pächter Charly Hörster, der seit Monaten gegen die unhaltbaren Zustände im Feriencenter vorgeht. „Heute ist ein sehr glücklicher Tag“, sagte er am Freitag zum GA.