Revisionshauptverhandlung – BGH – Infinus-Skandal

Über drei Jahre nach der erstinstanzlichen Verurteilung der Angeklagten im Infinus-Skandal vor dem Landgericht Dresden findet nun voraussichtlich Mitte Oktober 2021 vor dem fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig die Revisionshauptverhandlung statt. Entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts, die Revisionsanträge der Verteidigung als unbegründet zu verwerfen, hat der Bundesgerichtshof entschieden, die Sache in einer mündlichen Hauptverhandlung näher zu beleuchten und erachtet die Revisionen damit nicht als offensichtlich unbegründet. Da eine Revisionshauptverhandlung statistisch gesehen äußerst selten anberaumt wird, insbesondere wenn dies durch den Generalbundesanwalt vorher abgelehnt wurde, bewertet die Verteidigung der Angeklagten das bereits als ersten Erfolg. Der Ausgang der Revisionsverfahren bleibt jedoch weiterhin offen.

Rechtsanwältin Banse hatte – nach ihrer Verteidigung in erster Instanz – für ihren Mandanten, einen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, auch die Revision eingelegt und begründet.

Der fast drei Jahre andauernde Wirtschaftsstrafprozess vor dem Landgericht Dresden zählt zu einem der größten und längsten Prozesse in der deutschen Justizgeschichte.

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