Bonn/Spiekeroog, 30. Oktober 2014 – Die Geschäftsführung der „Diakonische Einrichtungen der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland gGmbH“ hat beim Amtsgericht Bonn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und zugleich die Anordnung der Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag entsprochen und am 21. Oktober 2014 eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen ist auch Betreiber der Dünenklinik, eine evangelische Mutter-Kind-Klinik auf Spiekeroog. In Bonn werden ein Altenheim sowie eine Tagespflege und in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn das Projekt Quartiersmanagement Lannesdorf/Obermehlem betrieben. Zur Zeit werden in allen Einrichtungen rund 100 Mitarbeiter und 12 Auszubildende beschäftigt. Der Umsatz betrug im Jahr 2013 etwa 4,4 Mio. €.
Aufgrund behördlicher Auflagen muss das Altenheim „Haus der Frauenhilfe“ in Bonn-Bad-Godesberg zum 30. November 2014 geschlossen werden. Die Wiedereröffnung des Altenheims ist nach einer Kernsanierung für Herbst 2017 geplant. Die Kündigung einiger Mitarbeiter war hier unumgänglich. Zur Unterstützung dieser ehemaligen Mitarbeiter wurde eine Transfergesellschaft eingerichtet. In allen anderen Einrichtungen des Trägers läuft der Betrieb ohne Einschränkungen weiter und es sind keine weiteren Arbeitsplätze gefährdet.
Das Insolvenzverfahren wurde beantragt, da die Schließung und die damit einhergehenden Kosten bei gleichzeitigem Wegfall der Einnahmen aus dem Heimbetrieb zu einer Zahlungsunfähigkeit des gesamten Unternehmens führen können. Hinzu kommt die finanzielle Belastung durch die Erhebung eines sogenanntem Sanierungsgeldes durch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK). Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird ein Insolvenzplan vorgelegt werden, der die nachhaltige Sanierung des Unternehmens ermöglicht.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Markus Lehmkühler aus Bonn bestellt. Juristisch wird die Evangelische Frauenhilfe im Rheinland durch die DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater aus Bonn beraten.