Wer trägt die Rechtsanwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?


Es ist schnell passiert: Ein anderer Verkehrsteilnehmer nimmt einem die Vorfahrt oder jemand fährt in das ordnungsgemäß abstellte Fahrzeug und beschädigt es.

Vielfach scheut sich der Geschädigte aus Kostengründen in diesen vermeintlich einfach gelagerten Fällen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dies kann sich später jedoch als Fehler herausstellen. Zahlt die gegnerische Versicherung nach anfänglicher augenscheinlich positiver Kommunikation nur Teilbeträge und verweigert im Übrigen den vollständigen Ausgleich, ist es für den Geschädigten nicht leicht, einen Rechtsanwalt zu finden, der einen bereits anregulierten Unfall übernimmt. Denn in diesem Fall geht es nur noch um die von der gegnerischen Versicherung vorgenommenen Zahlungskürzungen.  Dieses Mandat ist für den Rechtsanwalt oftmals nicht wirtschaftlich. Maßgeblich für die Höhe seiner Vergütung ist der Gegenstandswert. Dieser ist bei einem Verkehrsunfall der addierte Wert aller Ansprüche des Geschädigten wie die Reparaturkosten des Fahrzeuges, die Kosten eines hinzugezogenen Sachverständigen, die Wertminderung des Fahrzeugs, die Mietwagenkosten, die Nutzungsausfallentschädigung etc.

Im Fall eines unverschuldeten Verkehrsunfalles ist es daher für den Geschädigten wichtig zu wissen, dass die bei der Abwicklung des Unfalls mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung entstehenden Rechtsanwaltskosten notwendige Kosten der Rechtsverfolgung  darstellen und somit von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu übernehmen sind. Für den Geschädigten fallen daher im Normalfall bei einem unverschuldeten Unfall keine Kosten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes an.

Zögern Sie daher nicht, sofort nach einem Unfall Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der idealerweise auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen spezialisiert ist. Dieser wird Sie beraten, Ihre Ansprüche geltend machen und für Sie die Korrespondenz und die Abstimmung zwischen allen Beteiligten wie Versicherung, Sachverständigen, Werkstatt, Leasinggesellschaft und Banken übernehmen.


Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist eine sinnvolle zusätzliche Absicherung. Diese wird aber zumeist nur bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung zum Tragen kommen. In diesem Fall übernimmt sie die Kosten des Verfahrens unter Abzug der etwaig vereinbarten Selbstbeteiligung.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich berate Sie gerne.

Alexander Kindt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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